LKW
Navigation & Leitsystem
Unser auf Google Maps basierendes Navigationssystem ist eine Erweiterung zu ihren bereits bestehenden LKW-Navigationssystem.
Neue Wege fahren
Warum stehen wir immer wieder in kilometerlangen Staus?
Das ist alles gar nicht so einfach. Selbst Google als das meist genutzte Navigationssystem wird sich schwer tun Stauprognosen zu erstellen, also Vorhersagen für die Zukunft – egal ob lang oder kurzfristige Prognosen.
Schauen wir in die Zukunft. Stellen sie sich vor Google oder ein anderes Navigationssystem erstellt eine Stauprognose für einen Autobahnabschnitt. In Folge dessen umfahren die autonom gesteuerten Fahrzeuge nun diesen Abschnitt und es bildet sich in Folge dessen kein Stau. Die Verkehrsprognose stellt sich somit als falsch heraus. Intelligent Navigieren ist ein sehr herausforderndes Thema.
Navigationssysteme sind nicht mehr wegzudenken. Während ihr Navigationssystem sie sicher durch den dichten Stadtverkehr navigiert unterstütz sie unser Navigationssystem mit genauen Zielpunkten. Auf der Autobahn oder Landstraße verschafft ihnen unser Navigationssystem während der Fahrt eine großflächige geografische Orientierung und macht es so einfacher passende Ausweichrouten zu finden.
Testen sie es
Die Totale Übersicht
Während der Fahrt nutzt man das Navigationssystem für eine größere Übersicht, man kann immer seine aktuelle Position verfolgen und leichter Umleitungen und Ausweichmöglichkeiten erkennen und durchführen. Man gewinnt eine bessere geografische Übersicht und lernt immer besser zu navigieren.
Ausstattung
SAMSUNG TAB A7 Wi-Fi, Tablet, 32 GB, 10,4 Zoll
Vorinstalliertes Kartensystem vom YNFYNYTY, vorinstallierte E-Mail Adresse von Ophiuchus für eine reibungslose Kommunikation und den Dokumentenaustausch. 1 Tag Intensivkurs und Training für Navigation und Kartenerstellung.
Zusätzlich: Rastplatzsuche, Parkplatzsuche, Tankstellenverzeichnisse, Frachtbörsen, Reparaturwerkstätten, vorinstallierte Multimedia Anwendungen, internationale Presse
Hinweise zur Förderung
Förderung durch den Bund von Navigationssystemen für schwere Nutzfahrzeuge:
In Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie über die Förderung von Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen heißt es: Förderfähig sind Kauf, Miete und Leasing von Navigationssystemen (inkl. Beschaffung/Update von Kartenmaterial).
Bitte senden sie uns folgende Nachweise. Wir werden mit ihnen prüfen ob die Kosten für das Ophiuchus-Navigationssystem vom Bund durch ein Zuwendungsbescheid für sie übernommen werden.
Der Preis für das Ophiuchus Navigationssystem, inkl. Tablet (SAMSUNG TAB A7 Wi-Fi, Tablet, 32 GB, 10,4 Zoll), Schulung für Navigation und die Kartenerstellung beträgt 1.630,00€ zzgl. gesetzliche Mwst. Bewilligungsfähig sind pro schweres Nutzfahrzeug 2.000,00€ oder. maximal 33.000,00€ pro Unternehmen.
Antragsberechtigte Unternehmen:
Voraussetzung für die Bewilligung ist das zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG durchgeführt wird, nachweisbar bei gewerblichem Güterkraftverkehr durch die vorgeschriebene Berechtigung oder bei Werkverkehr durch Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG.
Liegt der Sitz des Unternehmens außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist durch dieses ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges verbundenes – zuwendungsberechtigtes – Unternehmen, bei welchem Maßnahmen durchgeführt werden sollen, für die Abwicklung des Zuwendungsverfahrens zu benennen und zu bevollmächtigen.
Fahrzeugnachweis:
Mit seinem ersten Antrag im jeweiligen Bewilligungszeitraum hat der Antragsteller die Anzahl der genannten zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge im Unternehmen mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. In den Folgeanträgen desselben Jahres erfolgt keine erneute Prüfung der Fahrzeugnachweise.
Zum Nachweis werden folgende Unterlagen in elektronischer Kopie anerkannt:
A) Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde
B) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bei mehr als zehn nachzuweisenden Fahrzeugen sollte der Nachweis durch Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Bewilligungsbehörde weitere Unterlagen als Nachweis zulassen.
Aus den vorgelegten Nachweisen muss ersichtlich sein:
A) Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
B) Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs
C) Die Art des Fahrzeugs
D) Der Tag der Zulassung
E) Der Fahrzeughalter